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Reisebedingungen

Besondere Reisebedingungen von worldwide active
 

1. Allgemeines
Als Geschäftsbedingungen gelten die allgemeinen Reisebedingungen 1992  in einer Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz, BGBL 247/93, und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBl. I Nr. 48/2001, im Folgenden kurz ARB 1992 genannt. Veranstalter für alle Unternehmungen ist das Reisebüro worldwide active, eine Marke der TUI Austria Holding GmbH, Ferdinand-Hanusch Platz 1, 5024 Salzburg (kurz WWA). Preise und Leistungen entsprechen dem bei Drucklegung im September 2009 bekannten Stand. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Salzburg. Die vorliegenden Besonderen Reisebedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992), bei Widersprüchen gelten zuerst die Besonderen Reisebedingungen und in 2. Linie die ARB 1992.  [Link zu den ARB 1992 bitte hier klicken]
 

2. Buchung / Vertragsabschluss
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und WWA dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preise, Leistungen und Termin in der schriftlichen Bestätigung von WWA) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden. Nach Eingang Ihrer Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von € 500,– (bei Flugreisen) bzw. von € 250,– (Reisen ohne Flug) fällig. Die Kosten für eine über WWA abgeschlossene Reiseversicherung sind zusammen mit der Anzahlung sofort zu bezahlen – ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. 4 Wochen vor Reisebeginn ist die Restzahlung fällig (bitte beachten Sie den Bankweg). Die Reiseunterlagen werden erst nach Zahlungseingang versendet. Zusatzkosten bei verspätetem Zahlungseingang für Expresszustellungen / Kurierdienst etc. werden zusätzlich berechnet.
 

3. Teilnehmerzahl und Kleingruppenzuschlag
Unsere regulären Trekking/Berg- und Mountainbikereisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wir garantieren die Durchführung der Reisen in der Regel ab 8 Teilnehmern - Ausnahmen sind bei den betreffenden Reisen ausdrücklich erwähnt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt bis zum 15. Tag vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl versuchen wir die Reise in einer Kleingruppe (mit einem Kleingruppenzuschlag in der Höhe von max. 10% des Pauschalpreises) durchzuführen.
 

4. Unsere Leistungen
Der Leistungsumfang ist aus den Beschreibungen in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt / Detailprogramm sowie aus den Angaben der Reisebestätigungen ersichtlich. WWA behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen auch nach Vertragsabschluss eine Änderung der ursprünglichen Angaben zu erklären. Der Charakter einer Trekking-, Berg- oder Mountainbikereise verlangt bei bestimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung. Dies gilt insbesondere bei veränderten Straßen- bzw. Wegverhältnissen, Flugplan-Änderungen, bei Wetterumschwüngen, behördlicher Willkür (z. B. Visum-Erteilung) u.ä. Die Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den tatsächlichen Reiseablauf im Detail festzulegen. Alle Nebenabreden welche den Leistungsumfang betreffen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
 

5. Eigenverantwortung/Gesundheitszustand
Die Veranstaltungen werden von Berg- und Skiführern, Wanderführern und qualifizierten Bikeguides geleitet Die Teilnahme an einer Reise erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko im Bewusstsein der besonderen Gefahren. Unbeschadet unserer gesetzlichen Informationspflicht sind unsere Kunden für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Bei besonderen Gebrechen und Unsicherheiten über Ihren gesundheitlichen Zustand, bitten wir Sie, Ihren Arzt zu konsultieren. Wir können für Sie keinerlei Verantwortung für die Durchführung der Reise übernehmen. Dies wird vom Teilnehmer ausdrücklich durch seine Anmeldung bestätigt.
 

6. Rücktritt und Stornogebühren
a) Rücktritt des Kunden Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, wobei als Stichtag das Eingangsdatum der Annullierung gilt.
Pro Person gelten folgende Stornosätze:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
29. - 20. Tag vor Reiseantritt 50%
19. – 10. Tag vor Reiseantritt 65%
09. – 04. Tag vor Reiseantritt 85%
Ab dem 3. Tag bzw. Rücktritt nach Reiseantritt bzw. Nichterscheinen: 100%
b) Rücktritt von WWA vor Antritt der Reise Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Reise bis zum 15. Tag vor Reisebeginn abgesagt werden. WWA kann die Reise auch aufgrund höherer Gewalt absagen.
 

7. Preis- und Leistungsänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung (September 2009) bekannten Stand. WWA behält sich vor die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall von Erhöhungen der Beförderungskosten (Flugpreise) oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Änderungen oder Abweichungen vom vorgesehenen Reiseablauf sind bei Trekking-, Berg- oder Mountainbikereisen jederzeit möglich. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen, Straßenverhältnissen, behördlicher Willkür oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ausgeschriebene Reiseverlauf nicht immer garantiert werden. Solche Änderungen sind bei unseren Reisen mit Abenteuercharakter weder ein Reklamations- noch ein Refundierungsgrund. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen und Partner sorgfältig auszuwählen. Es ist zu berücksichtigen, dass manche Unterkünfte in den angebotenen Zielgebieten nicht mit europäischen Standards verglichen werden können. Insbesondere können sanitäre und hygienische Mängel vorkommen.
 

8. Freiwillige Reiseversicherung
Ein Reiseversicherungsschutz ist im Reisepreis nicht inkludiert – wir bieten für unsere Kunden eine freiwillige Reiseversicherung über die „Europäische Reiseversicherung“ an. Wir sind hier lediglich Vermittler. Leistungsansprüche sind von den Versicherten direkt mit dieser Versicherung abzuwickeln. Den genauen Wortlaut der Reiseversicherungsbedingungen finden Sie auf auf www.europaeische.at bzw. wir senden Ihnen diesen auf Wunsch gerne zu!
 

9. Bankverbindung:
worldwide active, eine Marke der TUI Austria Holding GmbH, UniCredit Bank Austria AG, BLZ 12000, Konto Nr.: 00952358000, SWIFT: BKAUATWW, IBAN: AT 68 1100 0009 5235 8000
10. Reisebürosicherungsverordnung
„Absicherung von Kundengeldern“ wurde im Österreichischen Recht gemäß Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV) BGBL II NR.316/1999 unter der Veranstalternummer 1998/0486 umgesetzt. Die von WWA veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle der Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Bank Austria in Wien abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, der Europäischen Reiseversicherung Tel.: 01 /31 72 500 Fax: 01 / 31 72 500- 199 anzumelden.
 

Preis- und Tarifstand: September 2009
Kataloggültigkeit: 01. Oktober 2009 bis 30. September 2010 Irrtümer und Druckfehler vorbehalten

 

Kontakt

Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Tel.: +43 / (0) 50-884-84 33
Fax: +43 / (0) 50-884-84 39
E-Mail: info@worldwideactive.at

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